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Delaborierung
Zerlegen von Munition in ihre Bestandteile
Unter Delaborierung versteht man das kontrollierte Zerlegen einer Patrone oder anderer Munitionsarten in ihre Einzelbestandteile. Ziel ist es, eine scharfe oder gefährliche Einheit in ihre ungefährlichen Grundkomponenten wie Geschoss, Hülse, Treibladung und Zündhütchen zu zerlegen.
Ablauf der Delaborierung
Bei der Delaborierung wird die Munition mit speziellem Werkzeug – z. B. einem Trägheitsgeschosspuller – geöffnet. Die einzelnen Bestandteile lassen sich so ungefährlich lagern, entsorgen oder erneut verwenden, etwa beim Wiederladen.
Typische Einsatzbereiche
- Wiederlader: Zum Rückbau fehlerhafter oder überalterter Patronen
- Behörden & Entschärfungsdienste: Für das sichere Entschärfen von Munitionsfunden
- Sachkundige Büchsenmacher: Im Rahmen der Munitionsprüfung und -anpassung
Rechtlicher Hinweis
In Deutschland ist das Delaborieren erlaubnispflichtig. Der Umgang mit Treibladungspulver und Zündmitteln unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) sowie des Waffengesetzes (WaffG). Nur Personen mit entsprechender Fachkunde und Genehmigung dürfen Munition delaborieren oder laborieren.
Gegenteil: Laborierung
Der Gegensatz zur Delaborierung ist die Laborierung – also das Herstellen bzw. Zusammenladen von Patronen. Dies geschieht meist durch Wiederlader oder die industrielle Fertigung. Auch hier gelten strenge gesetzliche Vorgaben.
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