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Messer

Ob im Alltag, auf der Jagd oder beim Outdoor-Abenteuer – das richtige Messer ist ein unverzichtbares Werkzeug. Bei Waffenfuzzi finden Sie eine große Auswahl an hochwertigen Messern für jeden Einsatzzweck: vom kompakten Taschenmesser bis zum robusten Survivalmesser.

Messer kaufen – Qualität, Präzision und Vielseitigkeit

Messer gehören zu den ältesten Werkzeugen der Menschheit und sind bis heute unverzichtbar – ob im Alltag, beim Camping, bei der Jagd oder im professionellen Einsatz. In unserem Sortiment finden Sie eine große Auswahl an Messertypen und Marken für jeden Bedarf, gefertigt aus hochwertigen Materialien und mit langlebiger Schärfe.

Vielfalt an Messertypen

Unser Sortiment umfasst zahlreiche Kategorien – von klassischen und modernen Klappmessern über Jagdmesser und Bowie-Messer bis hin zu spezialisierten Modellen wie Rettungsmessern oder Multitools.

  • Taschenmesser & Klappmesser: Praktische Begleiter für Alltag, Freizeit und Beruf.
  • Jagd- & Bowie-Messer: Robuste Klingen für den jagdlichen oder taktischen Einsatz.
  • Survival- & Outdoormesser: Für Extremsituationen, Notfälle oder Bushcraft-Aktivitäten.
  • Einhandmesser & Karambits: Schneller Zugriff mit einer Hand – ideal für Einsatzkräfte und erfahrene Nutzer.
  • Koch- & Damastmesser: Scharfe Präzision für Küche und Handwerk, mit edlem Design und hoher Schnitthaltigkeit.
  • Kindermesser: Speziell entwickelte Modelle mit abgerundeten Spitzen und Sicherheitsfunktionen.
  • Wurfmesser & Dolche: Für Sport, Show oder Sammlerzwecke – in verschiedenen Designs und Gewichten.
  • Messerzubehör: Schleifsteine, Etuis, Gürtelhalterungen und Pflegeprodukte für den Werterhalt Ihrer Klinge.

Rechtliche Hinweise

Der Besitz und Erwerb der meisten Messer ist in Deutschland frei, jedoch gilt das Führverbot nach § 42a WaffG für bestimmte Arten:

  • Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.
  • Ausnahmen gelten für berufliche Nutzung, Sport, Brauchtumspflege oder berechtigtes Interesse.
  • Der Transport ist erlaubt, wenn das Messer in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, Butterflymesser oder Springmesser unterliegen besonderen gesetzlichen Einschränkungen. Bitte beachten Sie stets die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Ihre Vorteile bei Waffenfuzzi

  • Große Auswahl an Messern für Alltag, Outdoor, Jagd & Einsatz
  • Hochwertige Materialien: rostfreier Stahl, Damast, Titan & Carbon
  • Sichere und geprüfte Qualität namhafter Hersteller
  • Messerzubehör, Pflegeartikel & Ersatzteile verfügbar
  • Kompetente Beratung & schneller Versand

Ob Alltagswerkzeug, Sammlerstück oder taktisches Einsatzmesser – bei Waffenfuzzi finden Sie das richtige Modell für Ihre Anforderungen. Entdecken Sie die Welt der Klingen und finden Sie Ihr neues Lieblingsmesser – präzise, langlebig und zuverlässig.

Häufig gestellte Fragen

Der Erwerb von Messern ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubt. Kindermesser mit abgerundeten Spitzen dürfen auch von Minderjährigen genutzt werden, sofern kein Missbrauch zu erwarten ist.

In der Öffentlichkeit dürfen nur Messer mit feststehender Klinge bis 12 cm Länge oder Klappmesser, die sich nicht einhändig öffnen und fest arretieren lassen, geführt werden.
Quelle: § 42a Waffengesetz (WaffG)

Das Führverbot besagt, dass bestimmte Messer – etwa Einhandmesser und feststehende Messer mit über 12 cm Klingenlänge – nicht in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen. Ausnahmen gelten bei berechtigtem Interesse, z. B. Jagd, Beruf, Sport oder Brauchtumspflege.
Quelle: § 42a Waffengesetz (WaffG)

Einhandmesser lassen sich mit einer Hand öffnen (z. B. über Daumenpin oder Loch) und arretieren meist automatisch. Zweihandmesser erfordern zum Öffnen beide Hände und dürfen daher legal in der Öffentlichkeit geführt werden.

Nein. Butterflymesser, Faustmesser und Springmesser mit bestimmten Klingenmaßen sind in Deutschland verboten (§ 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2). Besitz, Erwerb und Einfuhr sind strafbar.
Quelle: § 2 WaffG – Begriffsbestimmungen

Messer dürfen transportiert werden, wenn sie sicher verpackt und nicht zugriffsbereit sind – etwa in einem verschlossenen Koffer oder Rucksack. Der Transport muss einem legitimen Zweck dienen, z. B. dem Weg zur Jagd oder zum Camping.

Ja, Wurfmesser dürfen besessen und auf befriedetem Besitztum oder zugelassenen Schießstätten genutzt werden. Das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch verboten (§ 42a WaffG).
Quelle: § 42a WaffG – Führverbot

Besonders hochwertig sind Klingen aus rostfreiem Edelstahl, Carbonstahl oder Damaststahl. Griffe aus Micarta, G10, Holz oder Titan bieten Langlebigkeit und sicheren Halt auch bei Nässe.

Messer sollten nach jeder Nutzung gereinigt, getrocknet und gelegentlich eingeölt werden. Klingen aus Carbonstahl benötigen besonderen Rostschutz. Zum Schärfen eignen sich Wetzsteine oder Schleifstäbe.

Messer dürfen auf privatem Grundstück, bei der Jagd, beim Angeln, Camping oder bei bestimmten Sportarten legal benutzt werden. In der Öffentlichkeit ist Vorsicht geboten – hier gilt das Führverbot.

 

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