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Selbstverteidigung

Sicherheit beginnt mit der richtigen Vorbereitung. In unserem Sortiment finden Sie effektive Selbstverteidigungsprodukte – von Pfefferspray über Elektroschocker bis hin zu taktischen Tools – für Ihre persönliche Sicherheit im Alltag und unterwegs.

Selbstverteidigung – Schutz und Sicherheit für jede Situation

In bedrohlichen Momenten zählt jede Sekunde. Effektive Selbstverteidigungsmittel können helfen, gefährliche Situationen abzuwehren oder rechtzeitig Hilfe zu rufen. Bei Waffenfuzzi finden Sie eine große Auswahl an legalen Selbstschutzprodukten für unterschiedliche Anforderungen – für Zivilpersonen, Security-Personal oder den beruflichen Einsatz.

Vielfalt an Selbstschutzprodukten

Unser Sortiment deckt alle Bereiche moderner Selbstverteidigung ab – von passiven Warnmitteln bis zu aktiven Abwehrsystemen:

  • Pfefferspray & CS-Spray: Bewährte Mittel zur Tier- und Notwehrabwehr, wahlweise als Nebel- oder Jet-Spray.
  • Elektroschocker: Effektive Geräte zur kurzzeitigen Angriffsabwehr, nur zulässig mit PTB-Prüfzeichen.
  • Tactical Pens & Kubotans: Unauffällige, aber wirkungsvolle Schlag- und Druckmittel für geschulte Anwender.
  • Schrillalarme: Lautstarke Signalgeber mit über 100 dB zur Abschreckung und Alarmierung von Passanten.
  • Schlagstöcke & Tonfas: Für den professionellen Einsatz und Sicherheitsdienste, teilweise mit EWB- oder Führungsbeschränkung.
  • Stichschutzwesten & Securitybekleidung: Schutzkleidung für den Einsatzdienst und den privaten Sicherheitssektor.
  • Handschellen & Zubehör: Für Security- oder Trainingszwecke – robuste Ausführungen aus Stahl oder Aluminium.
  • Batterien & Akkus: Leistungsstarke Energiequellen für Taschenlampen, Elektroschocker und Alarme.

Rechtliche Hinweise zur Selbstverteidigung in Deutschland

Der Besitz und die Nutzung von Selbstschutzmitteln sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, jedoch unterliegen einige Produkte gesetzlichen Vorgaben:

  • Pfeffersprays: Nur als Tierabwehrspray frei verkäuflich. Der Einsatz gegen Menschen gilt als Notwehr (§ 32 StGB) und muss verhältnismäßig sein.
  • CS-Gas-Sprays: Dürfen ab 14 Jahren erworben werden, da sie unter das Reizstoffgesetz fallen.
  • Elektroschocker: Nur zulässig mit PTB-Zulassungszeichen und ab 18 Jahren erhältlich.
  • Schlagstöcke & Tonfas: Das Führen in der Öffentlichkeit ist nach § 42a WaffG verboten.
  • Tactical Pens & Kubotans: Besitz erlaubt, Führen in der Öffentlichkeit nur, wenn kein Angriffscharakter vorliegt.

Bitte beachten Sie stets die gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) und die jeweilige Kennzeichnung der Produkte.

Ihre Vorteile bei Waffenfuzzi

  • Große Auswahl an geprüften Selbstschutzprodukten
  • Nur legale, PTB-geprüfte Artikel
  • Fachkundige Beratung & telefonischer Support
  • Schneller Versand
  • Zubehör & Ersatzteile direkt verfügbar

Schützen Sie sich, ohne Grenzen zu überschreiten – mit geprüften Produkten zur Selbstverteidigung von Waffenfuzzi. Ob für den Ernstfall, zur Prävention oder für den beruflichen Einsatz: Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre persönliche Sicherheit benötigen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, Pfefferspray ist legal, sofern es als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet ist. Der Einsatz gegen Menschen ist nur im Rahmen der Notwehr (§ 32 StGB) zulässig.

Pfefferspray enthält den natürlichen Wirkstoff Capsaicin und ist stärker in der Wirkung. CS-Gas basiert auf dem chemischen Reizstoff Chlorbenzylidenmalodinitril (CS) und darf bereits ab 14 Jahren erworben werden.

Pfefferspray darf ab 18 Jahren erworben werden, CS-Sprays hingegen bereits ab 14 Jahren. Beide Produkte sind ohne Waffenschein erhältlich.

Ja, Elektroschocker mit dem PTB-Prüfzeichen sind ab 18 Jahren erlaubt. Geräte ohne PTB-Zulassung sind verboten. Das Führen in der Öffentlichkeit ist nur bei berechtigtem Interesse gestattet.
Quelle: § 42a WaffG – Führverbot

Nein. Schlagstöcke und Teleskopschlagstöcke unterliegen dem Führverbot nach § 42a WaffG. Besitz ist erlaubt, das Mitführen in der Öffentlichkeit jedoch verboten.
Quelle: § 42a WaffG – Führverbot

Ja, der Besitz ist erlaubt. Das Führen in der Öffentlichkeit kann jedoch als Verstoß gegen § 42a WaffG gewertet werden, wenn der Gegenstand eindeutig als Schlagwerkzeug konzipiert ist.

Nur dann, wenn kein Führverbot besteht oder ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. berufliche Tätigkeit, Sicherheitsdienst). Ansonsten dürfen Selbstschutzprodukte nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Quelle: § 12 WaffG – Ausnahmen vom Führverbot

Besonders geeignet sind Pfeffersprays mit Jet-Strahl (zielsicher, windstabil), kompakte Elektroschocker mit PTB-Zeichen sowie laute Schrillalarme zur Abschreckung und Alarmierung in Gefahrensituationen.

Ja, Selbstverteidigungskurse (z. B. Krav Maga, Ju-Jutsu oder Wing Chun) vermitteln praxisnahe Techniken und stärken das Selbstbewusstsein, um in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Der Einsatz darf nur zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs erfolgen. Jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein (§ 32 StGB – Notwehr). Missbrauch kann strafrechtliche Folgen haben.
Quelle: § 32 StGB – Notwehr

 

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