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Waffengesetz
Rechtliche Grundlage für den Umgang mit Waffen
Das Waffengesetz, kurz WaffG, bildet in Deutschland die zentrale rechtliche Grundlage für den Umgang mit Waffen und Munition. Es trat am 1. April 2003 in Kraft und regelt seither den Erwerb, Besitz, Handel, Transport und die Nutzung von Waffen durch Privatpersonen sowie durch Institutionen wie Polizei, Militär oder Sicherheitsdienste.
Ziel des Gesetzes ist es, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gefährdungen durch unsachgemäßen Waffenbesitz oder -gebrauch zu minimieren. Das Waffengesetz ist Teil des deutschen Sicherheitsrechts und wird regelmäßig überarbeitet, um an neue sicherheitspolitische Gegebenheiten und technologische Entwicklungen angepasst zu werden.
Definitionen laut Abschnitt 1 § 1 WaffG
Im ersten Abschnitt des Gesetzes (§ 1, Absatz 2) wird definiert, was unter einer Waffe zu verstehen ist:
- Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
- Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen – hierzu zählen insbesondere Hieb- und Stoßwaffen
Das Gesetz unterscheidet darüber hinaus zwischen erlaubnispflichtigen, erlaubnisfreien und verbotenen Waffen. Welche Waffen wie geführt oder erworben werden dürfen, hängt von Faktoren wie Alter, Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnisnachweis ab.
Weitere Informationen
Den vollständigen Gesetzestext findest du auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.
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