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Sportschießen

Im Bereich Sportschießen finden Sie bei Waffenfuzzi alles, was Sie für Training und Wettkampf benötigen. Von präzisen Sportwaffen über passende Magazine bis hin zu hochwertigem Zubehör und Wiederladeartikeln – wir bieten Ihnen eine große Auswahl für jede Disziplin. Viele Modelle sind EWB-pflichtig, unser Team berät Sie hierzu gerne ausführlich.

Sportschießen – Präzision, Training und Wettkampf

Das Sportschießen gehört zu den traditionsreichsten und zugleich modernsten Disziplinen des Schießsports. Hier entscheidet die richtige Ausrüstung über Präzision, Wiederholgenauigkeit und letztlich auch über den Erfolg im Wettkampf. Bei Waffenfuzzi finden Sie ein breites Sortiment an Sportwaffen, Zubehör und Ausrüstung – abgestimmt auf die Ansprüche von Hobbyschützen ebenso wie von Wettkampfschützen.

Sportwaffen für höchste Ansprüche

Ob Pistolen, Revolver, Büchsen oder Flinten – für jede sportliche Disziplin gibt es die passende Waffe. Viele dieser Modelle sind EWB-pflichtig und erfordern die entsprechenden Nachweise. Neben einzelnen Waffen bieten wir auch praktische Sets, die Einsteigern wie Fortgeschrittenen einen optimalen Start ins Sportschießen ermöglichen.

Zubehör und Erweiterungen

Neben der Waffe selbst spielen Magazine, Optiken, Schießbekleidung und Trainingsausrüstung eine zentrale Rolle. Mit hochwertigem Zubehör sichern Sie sich konstante Leistungen und die Möglichkeit, Ihre Waffe individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Ergänzend führen wir ein umfassendes Angebot rund ums Wiederladen – von Hülsen über Pulver bis hin zu präzisen Geschossen.

Training, Präzision und Sicherheit

Das Sportschießen erfordert Disziplin, technisches Verständnis und eine sichere Handhabung. Eine fachgerechte Aufbewahrung und regelmäßige Pflege sind dabei ebenso wichtig wie die Wahl der passenden Munition und Ausrüstung. Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden – ganz gleich, ob für Training, Wettkampf oder Vereinsbetrieb.

Ihre Vorteile bei Waffenfuzzi

  • Umfangreiche Auswahl an Sportwaffen und Zubehör
  • EWB-pflichtige Modelle mit kompetenter Beratung
  • Wiederladeartikel und Ausrüstung für alle Disziplinen
  • Fachkundige Unterstützung vor Ort, telefonisch oder per Mail

Entdecken Sie jetzt unsere Kategorie Sportschießen und finden Sie die passende Ausrüstung für Präzision, Leistung und sportlichen Erfolg.

Häufig gestellte Fragen

Der Erwerb von Sportwaffen, die erlaubnispflichtig sind, ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich und setzt eine Waffenbesitzkarte (WBK) voraus.
Quelle: § 4 WaffG – Voraussetzungen für Erlaubnisse

Ja, für Sportwaffen wie Pistolen, Revolver, Büchsen oder Flinten ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Voraussetzung sind unter anderem Mitgliedschaft in einem Schießsportverein und eine Bedürfnisbescheinigung.
Quelle: § 14 WaffG – Erwerb und Besitz durch Sportschützen

Sie müssen mindestens 12 Monate Mitglied in einem anerkannten Schießsportverein sein, regelmäßig trainieren (mindestens 18 Termine pro Jahr) und eine Bedürfnisbescheinigung Ihres Verbandes vorlegen. Zudem sind Zuverlässigkeit und persönliche Eignung erforderlich.
Quelle: § 14 WaffG

Bekannte Disziplinen sind z. B. Luftgewehr 10 m, Luftpistole 10 m, Kleinkalibergewehr 50 m, Großkaliberpistole, Trap und Skeet (Flinte) oder IPSC-Schießen. Jede Disziplin hat eigene Regeln und Kaliberbegrenzungen.

Sportschützen dürfen nur die Munition erwerben und nutzen, die für ihre jeweilige Waffe zugelassen ist und für die sie eine Munitionserwerbsberechtigung besitzen.
Quelle: § 10 WaffG – Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition

Der Schuss mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen ist nur auf zugelassenen Schießstätten gestattet.
Quelle: § 27 WaffG – Schießstätten

In der Regel darf ein Sportschütze zwei Kurzwaffen und drei Langwaffen erwerben. Für weitere Waffen muss ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden, z. B. für zusätzliche Disziplinen.
Quelle: § 14 Abs. 2–3 WaffG

Erlaubnispflichtige Waffen müssen in einem Waffenschrank mit entsprechender Sicherheitsstufe (z. B. EN 1143-1) aufbewahrt werden. Munition ist getrennt oder in einem eigenen Fach zu lagern.
Quelle: § 36 WaffG – Aufbewahrung von Waffen und Munition

Ja, der Transport zu Schießstätten oder Wettkämpfen ist erlaubt, wenn die Waffe ungeladen, nicht schussbereit und in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird.
Quelle: § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG – Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

EWB steht für „Erwerbsberechtigung“. EWB-pflichtige Waffen dürfen nur mit einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis (z. B. WBK) erworben und besessen werden.

 

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