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Munition

Bei Waffenfuzzi finden Sie Munition für jede Anwendung – von Schreckschussmunition über Diabolos und Rundkugeln bis hin zu EWB-pflichtiger scharfer Munition. Unser Sortiment umfasst gängige Kaliber, bewährte Marken und zuverlässige Qualität für Sport, Freizeit und Jagd. Gerne beraten wir Sie persönlich bei der Auswahl der passenden Munition.

Munition – Präzision und Qualität für jeden Einsatzzweck

Munition ist das Herzstück jeder Schusswaffe – sie entscheidet über Präzision, Leistung und Sicherheit. Ob für Schießsport, Freizeit oder Jagd: Bei Waffenfuzzi finden Sie eine große Auswahl an Munition für verschiedene Waffentypen und Anforderungen. Unser Sortiment reicht von Schreckschussmunition über Diabolos und Rundkugeln bis hin zu scharfer Munition, die eine Erwerbsberechtigung erfordert.

Schreckschussmunition

Schreckschussmunition – auch als Platz- oder Knallmunition bekannt – dient der Signalabgabe, dem Abschuss von Pyrotechnik oder der Selbstverteidigung. Erhältlich sind Patronen in unterschiedlichen Kalibern (z. B. 9 mm P.A.K. oder 8 mm Knall) sowie Reizstoffmunition wie CS- oder Pfefferpatronen.

Diabolos und Rundkugeln

Für Luftdruck- und CO₂-Waffen bieten wir hochwertige Diabolos und BBs aus Blei, Kupfer oder Zinn. Ob Flachkopf für Zielscheiben, Spitzkopf für mehr Durchschlag oder Rundkugeln fürs Plinking – unsere Auswahl deckt gängige Kaliber ab und gewährleistet durch gleichbleibende Fertigungsqualität präzise Treffer.

Scharfe Munition (EWB-pflichtig)

Für Jäger, Sportschützen und Behörden führen wir scharfe Zentralfeuer- und Randfeuermunition in zahlreichen Kalibern. Diese Artikel sind EWB-pflichtig und dürfen nur mit gültiger Erwerbsberechtigung erworben werden. Wir bieten geprüfte Markenmunition mit hoher Zuverlässigkeit, präziser Ballistik und konsistenter Leistung – ideal für Jagd, Training und Wettkampf.

Sicherheit und Beratung

Der sachgemäße Umgang mit Munition ist gesetzlich geregelt. Erwerb, Besitz und Transport unterliegen – je nach Munitionstyp – unterschiedlichen Vorschriften. Unser Team berät Sie gerne zu allen rechtlichen Anforderungen und hilft Ihnen, die passende Munition für Ihre Waffe und Ihren Einsatzzweck zu finden.

Ihre Vorteile bei Waffenfuzzi

  • Breites Sortiment von Schreckschussmunition bis EWB-pflichtiger Munition
  • Große Auswahl an Kalibern und Verpackungseinheiten
  • Hochwertige Markenqualität für Freizeit, Sport und Jagd
  • Fachkundige Beratung und schnelle Lieferung

Entdecken Sie jetzt unser Munitionssortiment und finden Sie die passende Munition für Ihre Waffe – präzise, zuverlässig und sicher.

Häufig gestellte Fragen

Der Erwerb von Munition ist ab 18 Jahren erlaubt. Für scharfe Munition und EWB-pflichtige Kaliber ist eine Waffenbesitzkarte oder ein Jagdschein erforderlich.
Quelle: § 10 WaffG – Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition

Frei verkäuflich ab 18 Jahren sind Schreckschuss-, Luftdruck- und CO₂-Munition (z. B. Diabolos und Rundkugeln). Diese sind erlaubnisfrei und können ohne waffenrechtliche Genehmigung erworben werden.

EWB-pflichtig ist scharfe Munition, die für Feuerwaffen verwendet wird. Zum Erwerb ist eine gültige Waffenbesitzkarte oder ein Jagdschein erforderlich.

Gängige Kaliber sind 9 mm P.A.K., 8 mm Knall, .315 Knall sowie 6 mm Flobert. Je nach Waffentyp sind unterschiedliche Patronenformen (Platz-, Reizstoff- oder Pyromunition) erhältlich.

Für Zielscheiben werden meist Flachkopf-Diabolos verwendet, während Spitzkopf- oder Rundkopf-Diabolos höhere Durchschlagskraft bieten. Das Kaliber 4,5 mm ist am weitesten verbreitet.

Für den Erwerb scharfer Munition benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen gültigen Jagdschein. Auf diesen Papieren wird das jeweilige Kaliber eingetragen.
Quelle: § 13 WaffG – Erwerb und Besitz durch Jäger

Ja, Munition darf transportiert werden, wenn sie sicher verpackt, getrennt von der Waffe und außerhalb des unmittelbaren Zugriffsbereichs befördert wird.

Munition muss so gelagert werden, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Sie darf getrennt von Waffen aufbewahrt werden, idealerweise in einem abschließbaren Behältnis.
Quelle: § 36 WaffG – Aufbewahrung von Waffen und Munition

Ja, der Onlinekauf ist möglich, sofern die Alters- oder Erwerbsberechtigung geprüft wird. Der Versand von scharfer Munition erfolgt ausschließlich über Spezialspeditionen.

Ja, mit einer behördlichen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz dürfen Sie Munition selbst wiederladen. Dazu ist ein Fachkundelehrgang erforderlich.
Quelle: § 27 SprengG – Wiederladen von Munition

 

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