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Gaswaffen
Schreckschuss-, Signal- und Pyrowaffen
Als Gaswaffen bezeichnet man in der Regel Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die keine Projektile verschießen. Stattdessen feuern sie spezielle Kartuschenmunition ab, die bei der Zündung einen lauten Knall und ggf. Reizstoffe oder pyrotechnische Effekte erzeugt. Der Lauf solcher Waffen ist durch eine Sperre blockiert, sodass kein Geschoss abgegeben werden kann.
Funktionsweise von Schreckschusswaffen
Beim Abfeuern wird eine Gaspatrone gezündet, die eine akustische Druckwelle erzeugt – ähnlich wie bei einer scharfen Waffe, jedoch ohne Geschoss. Diese Waffen sind äußerlich häufig kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden und werden u. a. zur Selbstverteidigung mit Reizgaspatronen, zum Jahreswechsel oder bei Theater- und Filmproduktionen eingesetzt.
Pyromunition & Signalwirkung
Viele Gaswaffen lassen sich mit einem Abschussbecher für sogenannte Pyro-Knallpatronen ausstatten – auch als Pyromunition bekannt. Diese erzeugen neben dem Knall visuelle Effekte, etwa:
- Leuchtsignalsterne
- Pfeifpatronen
- Vogelschreck-/Weinbergböller (Starenschreck)
Obstbauern und Winzer nutzen Vogelschreck-Pyro zur Vertreibung von Vögeln und zum Schutz ihrer Kulturen.
Rechtlicher Hinweis – Was ist erlaubt?
Der Kauf einer Gaswaffe ist in Deutschland ab 18 Jahren erlaubt – ohne besondere Genehmigung. Jedoch gilt:
- Führen in der Öffentlichkeit: Nur mit kleinem Waffenschein erlaubt
- Nutzung auf privatem, umfriedetem Gelände: Kein Waffenschein erforderlich
- Verwendung von Pyromunition: Nur zu bestimmten Anlässen (z. B. Silvester) erlaubt
Der kleine Waffenschein wird nach Prüfung durch die örtliche Waffenbehörde ausgestellt.
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